Unfall mit dem Mietwagen: was tun?

Kurz gesagt

Unfallstelle sichern, auf Verletzte prüfen und bei Bedarf die Polizei rufen. Alles dokumentieren mit Fotos und den Daten des anderen Fahrers, den Unfallbericht ohne Schuldanerkenntnis ausfüllen und so bald wie möglich die Notrufnummer des Vermieters anrufen. Bei einem Standard-Mietwagen tragen Sie die Selbstbeteiligung; bei einer All-inclusive-Buchung ohne Selbstbeteiligung sinkt Ihre Haftung auf 0 €.

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Schritt für Schritt an der Unfallstelle

1. Unfallstelle sichernWarnblinker einschalten, Warnweste anlegen und Warndreieck aufstellen. Bringen Sie sich in Sicherheit, wenn es gefahrlos möglich ist.
2. Hilfe rufen, wenn nötigBei Verletzten oder wo gesetzlich vorgeschrieben den Notruf und die Polizei rufen. Ein Polizeibericht ist bei Diebstahl oder Vandalismus oft unerlässlich.
3. Alles dokumentierenFotografieren Sie alle Fahrzeuge, Schäden, Kennzeichen, Straße und Schilder. Notieren Sie Name, Anschrift, Versicherer und Kennzeichen des anderen Fahrers sowie Zeugen.
4. Unfallbericht ausfüllenFüllen Sie den Europäischen Unfallbericht mit der Gegenseite aus. Halten Sie die Fakten fest; geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab und unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen.
5. Vermieter benachrichtigenRufen Sie so bald wie möglich die 24/7-Notrufnummer des Vermieters auf Ihren Mietunterlagen an und folgen Sie den Anweisungen. Bewahren Sie alle Dokumente und Belege auf.

Diebstahl und Vandalismus

Bei Diebstahl oder Aufbruch sofort der Polizei melden und einen schriftlichen Bericht erhalten - Versicherer verlangen ihn fast immer. Meist müssen Sie auch die Autoschlüssel und Dokumente übergeben. Rufen Sie dann die Notrufnummer des Vermieters an und folgen Sie dem Verfahren.

Wie „ohne Selbstbeteiligung“ die Rechnung ändert

Die Meldeschritte sind bei jedem Tarif gleich - das finanzielle Ergebnis nicht. Bei einem Basistarif haften Sie für die Selbstbeteiligung, oft 800–2.000 €, selbst bei unverschuldetem Schaden, bis die Schuld geklärt ist. Eine All-inclusive-Buchung von Cardamar, abgewickelt über Sunny Cars, enthält eine umfassende Deckung ohne Selbstbeteiligung, dazu Reifen, Glas und Unterboden, sodass eine angefahrene Felge oder ein Parkrempler nicht zu einer großen Rechnung wird. Genau hier bewährt sich die Deckung.

Unfall mit dem Mietwagen - FAQ

Was sollte ich nach einem Unfall mit dem Mietwagen zuerst tun?

Die Unfallstelle sichern (Warnblinker, Weste, Dreieck), auf Verletzte prüfen und bei Bedarf den Notruf rufen. Dann alles mit Fotos und den Daten des anderen Fahrers dokumentieren, bevor Sie weiterfahren.

Brauche ich einen Polizeibericht?

Bei Verletzten, strittiger Schuld, Diebstahl oder Vandalismus - meist ja, und viele Versicherer verlangen ihn zur Bearbeitung. Auch bei kleineren Schäden ist er ratsam, wo die örtlichen Regeln es zulassen.

Muss ich nach einem Schaden die Selbstbeteiligung zahlen?

Bei einem Standard-Mietwagen ja - bis zur Selbstbeteiligung, oft 800–2.000 €. Bei einer All-inclusive-Buchung ohne Selbstbeteiligung von Cardamar sinkt Ihre Haftung für Schaden und Diebstahl auf 0 €, Sie durchlaufen also denselben Meldeprozess, zahlen aber keine Selbstbeteiligung.

Was, wenn der Mietwagen gestohlen wird?

Sofort der Polizei melden und einen schriftlichen Bericht erhalten, dann den Vermieter benachrichtigen. Meist benötigen Sie den Polizeibericht und die Autoschlüssel; ohne Deckung ohne Selbstbeteiligung gilt die Diebstahl-Selbstbeteiligung.

Sollte ich am Unfallort die Schuld zugeben?

Nein. Halten Sie die Fakten im Unfallbericht fest, tauschen Sie Daten aus und lassen Sie die Versicherer die Schuld klären. Ein Schuldanerkenntnis kann die Abwicklung erschweren.